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Der Geschäftsführer
Taschenbuch
136 Seiten; 24 cm x 17 cm
Sprache Deutsch
26.02.2016 Auflage
2016 dbv-Verlag (Österreich)
ISBN 978-3-7041-0640-7
 

Hauptbeschreibung

Der Leitfaden fasst in kompakter und konkreter Form das Basiswissen im Bereich der Geschäftsführung für als solche tätige Personen, Gesellschafter einer GmbH
sowie Mitglieder eines Aufsichtsrates, wie auch für die interessierte Öffentlichkeit zusammen.

Das Werk beschäftigt sich eingehend mit praxisrelevanten Fragestellungen und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für GmbH-Geschäftsführer. Dabei wird aufbauend auf einem Überblick über das Wesen und die Organe einer GmbH auf die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers eingegangen. Neben den Aufgaben und damit zusammenhängenden Pflichten eines Geschäftsführers werden auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte erläutert.

Weiters wird aufgezeigt, welchen Haftungsrisiken ein GmbH-Geschäftsführer ausgesetzt ist. Diesbezüglich werden neben zivil- und strafrechtlichen Problemstellungen insbesondere auch abgabenrechtliche Haftungsfallen thematisiert. Abschließend werden ausgewählte Besonderheiten im Zusammenhang mit der „GmbH-light“ dargestellt.

Ein „Special“ dieses Leitfadens ist der Exkurs über die Pflichten des Geschäftsführers in der Unternehmenskrise.
•Rechtlicher Rahmen
•Bestellung und Abberufung
•Aufgaben und Haftung
•Steuern und Sozialversicherung


Kurztext / Annotation

Zielgruppe: GmbH-Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Gesellschafter, sowie deren Berater (Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater)


Einführung oder Vorwort

Als häufigste Gesellschaftsform in Österreich ist die GmbH wesentlicher Bestandteil der österreichischen Wirtschaft. Diese „Prominenz“ sowie die zunehmende Praxisrelevanz von mit der Unternehmensführung zusammenhängenden Haftungsfragen – unter anderem bedingt durch bedeutende Insolvenzen und „Bilanzskandale“ in den vergangenen Jahren – haben die Rolle des Geschäftsführers immer mehr in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Vom Geschäftsführer wird einerseits – dem Wesen der GmbH entsprechend – verlangt, den Weisungen der Gesellschafter zu entsprechen. Andererseits müssen seine Handlungen natürlich auch mit dem Gesetz im Einklang stehen. Die Rechtsprechung neigt in diesem Zusammenhang dazu, die Pflichten eines Geschäftsführers laufend strenger zu sehen, sodass die Anforderungen an Geschäftsführer tendenziell steigen.
Ziel des gegenständlichen Buches war es, Geschäftsführern einen möglichst kompakten und leicht verständlichen Überblick über sämtliche sie treffenden Pflichten zu geben. Dabei war es uns wichtig, nicht nur die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen abzubilden, sondern auch auf steuer- und gebührenrechtliche Themen einzugehen. Zu einer vollständigen Information des Geschäftsführers gehört aber auch das in der Praxis immer wichtiger werdende Thema der Haftungen, weshalb wir die zivil- und strafrechtlichen Haftungsfallen etwas ausführlicher abgebildet haben. Der letzte Teil dieses Buches erläutert die Rolle des Geschäftsführers in der Unternehmenskrise.
Bei der Erstellung dieses Buches haben uns Martin Hötzmannseder, Mag. Carola Retter, Mag. Hannes Schlager, Judith Gamsriegler M.A., Mag. Marie Christine Lumper BSc und Anton Constantin Schabl M.A. unterstützt. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken.

Wien, im Februar 2016 Die Autoren


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Kapitel 1 Rechtliche Rahmenbedingungen

1.1 Das Wesen und die Organe einer GmbH
1.2 Die Position des Geschäftsführers als Organ der Gesellschaft
1.3 Der Geschäftsführer im Gesetz
1.3.1 Fremdgeschäftsführer
1.3.2 Gesellschafter-Geschäftsführer
1.3.3 Faktischer Geschäftsführer
1.3.4 Gewerberechtlicher Geschäftsführer
1.4 Die Person des Geschäftsführers
1.4.1 Rechtliche Voraussetzungen
1.4.2 Fachliche Qualifikationen

Kapitel 2 Bestellung & Abberufung

2.1 Bestellung & Anstellung des Geschäftsführers
2.1.1 Bestellung durch Gesellschaftsvertrag
2.1.2 Bestellung durch Gesellschafterbeschluss
2.1.3 Fehlerhafte Bestellung
2.1.4 Bestellung durch das Gericht (Notgeschäftsführer)
2.1.4.1 Vertretungsmangel
2.1.4.2 Dringender Fall
2.1.4.3 Antrag eines Berechtigten
2.1.4.4 Antragstellung
2.1.5 Geschäftsführervertrag
2.1.5.1 Inhalt des Geschäftsführervertrages
2.1.5.2 Formen des Geschäftsführervertrages und Rechtsfolgen
2.1.5.3 Gesellschafterstellung und Beurteilung des Geschäftsführervertrages
2.1.6 Die Vergütung des Geschäftsführers
2.1.6.1 Höhe und Art der Vergütung
2.1.6.2 Festlegung und Änderung der Vergütung
2.2 Abberufung des Geschäftsführers
2.2.1 Abberufung durch Gesellschafterbeschluss
2.2.2 Abberufung aus wichtigem Grund
2.2.3 „Sonderrecht“ auf Geschäftsführung
2.2.4 Abberufung durch das Gericht
2.2.5 Suspendierung
2.3 Rücktritt
2.3.1 Rücktritt aus wichtigem Grund
2.3.2 Rücktritt zur Unzeit
2.3.3 Trennung Organfunktion – Dienstvertrag bei Beendigung
2.3.4 Konflikt und Koppelungsklausel
2.4 Anmeldung zum Firmenbuch
2.5 Nachwirkende Pflichten des Geschäftsführers

Kapitel 3 Aufgaben des Geschäftsführers

3.1 Abgrenzung von Geschäftsführung und Vertretung
3.2 Geschäftsführung
3.2.1 Allgemeines
3.2.2 Gesetzliche Regelung
3.2.3 Beschränkung durch den Unternehmensgegenstand
3.2.4 Beschränkung durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschluss und Weisungen
3.2.5 Gesamtgeschäftsführung
3.2.6 Einzelgeschäftsführung
3.2.7 Ressortverteilung bei mehrgliedriger Geschäftsführung
3.2.8 Inhalt der Geschäftsführungspflichten
3.3 Pflichten gegenüber der Gesellschaft
3.3.1 Buchführungspflicht
3.3.2 Sorgfaltspflicht
3.3.3 Treuepflicht
3.3.4 Verschwiegenheitspflicht
3.3.5 Wettbewerbsverbot
3.3.6 Auskunftspflicht
3.3.7 Bericht an den Aufsichtsrat
3.3.8 Pflicht zur Firmenbuchanmeldung
3.4 Vertretung
3.4.1 Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
3.4.2 Gesamtvertretung
3.4.3 Einzelvertretung
3.4.4 Unechte bzw gemischte Gesamtvertretung
3.4.5 Passivvertretung
3.4.6 In-Sich-Geschäft
3.4.6.1 Selbstkontrahieren bei der „Ein-Mann GmbH“
3.4.7 Grenzen der Vertretungsmacht
3.4.8 Missbrauch der Vertretungsmacht
3.4.9 Wissenszurechnung
3.5 Pflichten gegenüber der Gesellschaft
3.5.1 Abgabenrechtliche Pflichten
3.5.1.1 Die allgemeinen abgabenrechtlichen Pflichten im Detail
3.5.1.2 Pflicht zur Abgabenentrichtung
3.5.1.3 Die abgabenrechtlichen Pflichten aus den einzelnen Abgabegesetzen

Kapitel 4 Steuern und Sozialversicherung für Geschäftsführer

4.1 Die Geschäftsführervergütung in der Einkommensteuer
4.1.1 Steuerliches Dienstverhältnis
4.1.1.1 Fremdgeschäftsführer (keine Beteiligung) oder nicht wesentliche Beteiligung an der GmbH (= 25%)
4.1.1.2 Wesentliche Beteiligung an der GmbH (> 25%)
4.2 Geschäftsführervergütung und Umsatzsteuer
4.3 Betriebsausgabenpauschalierung
4.3.1 Basispauschalierung Einkommensteuer
4.4 Besteuerung ausländischer Geschäftsführer
4.5 Geschäftsführervergütung und Sozialversicherung
4.5.1 Fremdgeschäftsführer (keine Beteiligung) oder nicht wesentliche Beteiligung an der GmbH (= 25%)
4.5.2 Wesentliche Beteiligung an der GmbH (> 25% und <50%)
4.5.3 Wesentliche Beteiligung an der GmbH (= 50%)
4.6 EXKURS: Optimierung von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen

Kapitel 5 Haftung des Geschäftsführers

5.1 Welchen Haftungsrisiken ist ein Geschäftsführer ausgesetzt?
5.1.1 Allgemeines
5.1.2 Zivil- und strafrechtliche Haftung
5.1.3 Innen- und Außenhaftung
5.2 Die (allgemeine) zivilrechtliche Haftung
5.2.1 Voraussetzungen
5.2.1.1 Es muss ein Schaden eintreten
5.2.1.2 Der Geschäftsführer muss rechtswidrig handeln (Sorgfaltsmaßstab des § 25 Abs 1 und Abs 1a GmbHG)
5.2.1.3 Zusammenhang zwischen rechtswidrigem Verhalten und Schaden (Kausalität)
5.2.1.4 Schuldhaftes Handeln des Geschäftsführers
5.2.1.5 Beweislast
5.2.2 Was ist zu ersetzen?
5.2.2.1 Umfang der Haftung
5.2.2.2 Beginn und Ende der Haftung
5.2.3 Haften mehrere Geschäftsführer solidarisch?
5.2.4 Wann verjähren Ansprüche?
5.2.5 Ist ein Entlastungsbeschluss haftungsbefreiend?
5.2.6 Wie können Ansprüche der Gesellschaft verglichen werden?
5.2.7 Haftung bei Befolgung eines Weisungsbeschlusses der Gesellschafter
5.2.8 Anwendbarkeit des DHG
5.2.9 Haftung für Dritte – Gehilfenhaftung
5.3 Wann haftet der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft
5.3.1 Allgemeines
5.3.2 Wer macht Ansprüche geltend?
5.3.2.1 Ansprüche der Gesellschaft
5.3.2.2 Fälle der unmittelbaren Haftung
5.3.3 Die wesentlichen Haftungsfallen
5.3.3.1 Rückzahlung von Gesellschaftsvermögen
5.3.3.2 Haftung bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
5.3.3.3 Haftung bei Verletzung der Einberufungspflicht
5.3.3.4 Zahlungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
5.3.3.5 In-Sich-Geschäfte
5.3.3.6 Missbrauch der Vertretungsmacht
5.3.4 Welches Verhalten reduziert Haftungsrisiken?
5.4 Wann haftet der Geschäftsführer gegenüber Dritten?
5.4.1 Allgemeines, Schutzgesetze
5.4.2 Zivilrechtliche Haftungsfallen
5.4.2.1 Unrichtige Firmenbucheintragungen
5.4.2.2 Falsche Angaben bei der Kapitalherabsetzung
5.4.2.3 Bilanzdelikte (§ 163a StGB)
5.4.2.4 Insolvenzverschleppung (§ 69 IO)
5.4.2.5 Haftung bei Wettbewerbsverstößen
5.5 Strafrechtliche Haftungsfallen
5.5.1 § 122 StGB – Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses
5.5.2 § 133 StGB – Veruntreuung
5.5.3 §§ 146 ff StGB – Betrug
5.5.4 § 153 StGB – Untreue
5.5.4.1 Tatbestand
5.5.4.2 Verbot der Einlagenrückgewähr
5.5.4.3 Eigenkapitalersatz
5.5.4.4 Übernahme von Strafen
5.5.5 § 156 StGB – Betrügerische Krida
5.5.6 § 159 StGB – Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
5.6 Die D&O-Versicherung
5.6.1 Was deckt die D&O Versicherung?
5.6.2 Wer schließt sie ab und bezahlt die Prämie?
5.7 Abgabenrechtliche Haftung und Finanzstrafrecht
5.7.1 Einleitung
5.7.2 Haftung für Abgaben
5.7.2.1 Subsidiäre Ausfallshaftung
5.7.2.2 Unbeschränkte Primärhaftung
5.7.2.3 Beginn und Ende der Haftung – Haftungsbescheid
5.7.3 Haftungsrisiko für den Folgegeschäftsführer
5.7.4 Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
5.7.5 Finanzstrafrecht
5.7.5.1 Einleitung
5.7.5.2. Allgemeine Voraussetzungen
5.7.5.3 Die Finanzvergehen im Detail
5.7.5.4 Strafaufhebungs-/Strafausschließungsgründe
5.7.5.4.1 Allgemeines
5.7.5.4.2 Verjährung
5.7.5.4.3 Rücktritt vom Versuch
5.7.5.4.4 Strafaufhebung in besonderen Fällen – Verkürzungszuschlag
5.7.5.4.5 Selbstanzeige

Kapitel 6 Exkurs: „GmbH-light“

6.1 Mindeststammkapital
6.2 Gründungskosten
6.3 Generalversammlung
6.4 Mindestkörperschaftsteuer
6.5 Haftung

Kapitel 7 Exkurs: Die Pflichten des Geschäftsführers in der Krise des Unternehmens

7.1 Allgemeines
7.2 Definition einer Krise nach Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) und Einberufungspflichten
7.3 Krise nach dem Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG)
7.4 Sonderberichterstattung
7.5 Insolvenzverfahren und verbundene Fristen
7.6 Sozialversicherungsbeiträge
7.7 Cash Pooling

Anhang
Paragrafenverzeichnis
Stichwortverzeichnis


Textauszug

1.2 Die Position des Geschäftsführers als Organ der Gesellschaft

Der Geschäftsführer ist ein zwingend zu bestellendes Organ, welchem vor allem die Geschäftsführung, somit die Leitung des Unternehmens im Innenverhältnis, sowie die Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten (somit im Außenverhältnis) obliegt.
Die Generalversammlung hat das Recht, den Geschäftsführer jederzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes mittels Beschluss abzuberufen (bei der AG kommt diese Kompetenz ausschließlich dem Aufsichtsrat zu, wobei eine Abberufung zusätzlich an die in § 75 Abs 4 AktG genannten Gründe gekoppelt ist). Für einen solchen Abberufungsbeschluss genügt die einfache Mehrheit, sofern im Gesellschaftsvertrag kein
höheres Mehrheitserfordernis festgesetzt wurde oder sonstige Restriktionen (zB in Syndikatsverträgen) vereinbart worden sind. Das Recht zur Abberufung des Geschäftsführers kann die Generalversammlung nicht an den Aufsichtsrat abtreten.
Der Geschäftsführer hat mindestens einmal jährlich und zu sonstigen, im Gesetz oder Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeiten die Generalversammlung einzuberufen. Außerdem ist er zur Einberufung einer Generalversammlung verpflichtet, wenn dies im besonderen Interesse der Gesellschaft liegt (etwa in Krisenzeiten). Die Generalversammlung kann dem Geschäftsführer jederzeit Weisungen erteilen. Darüber hinaus kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, dass einzelne Maßnahmen an die Zustimmung der Generalversammlung oder einzelner Gesellschafter gebunden werden. In diesem Fall muss der Geschäftsführer von sich aus aktiv an die Generalversammlung bzw den im Gesellschaftsvertrag genannten Gesellschafter herantreten und vor dem Abschluss des jeweiligen Geschäfts die Zustimmung einholen.
Verfügt die Gesellschaft über einen Aufsichtsrat, ist zu beachten, dass § 30j Abs 5 GmbHG einen Katalog von sog „zustimmungspflichtigen Geschäften“ vorsieht. Dies sind Geschäfte, die aus Sicht des Gesetzgebers besonders wichtig sind und somit vom Geschäftsführer nur dann abgeschlossen werden sollen, wenn er vorweg die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt hat. Der Geschäftsführer ist ferner verpflichtet, dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich über grundlegende Tatsachen (künftige Geschäftspolitik, Vermögens-/Finanz-/Ertragslage) und mindestens vierteljährlich über die Lage des Unternehmens und den Gang der Geschäfte Bericht zu erstatten. Neben solchen Jahres- und Quartalsberichten können in besonderen Situationen (zB in der Krise des Unternehmens) auch Sonderberichte notwendig sein. Zusätzlich kann der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung jederzeit Berichte verlangen. Der Aufsichtsrat wird durch die Generalversammlung gewählt. Geschäftsführer und auch Mitarbeiter der GmbH dürfen nicht zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates sein.

Hinweis:
Während Jahres- und Quartalsbericht dem Aufsichtsrat schriftlich vorzulegen sind, können Sonderberichte auch mündlich erstattet werden.

Ist die GmbH prüfungspflichtig, hat der Geschäftsführer gem § 272 UGB dem Abschlussprüfer den Jahresabschluss inkl Lagebericht unverzüglich nach Erstellung vorzulegen. Der Geschäftsführer muss dabei aber beachten, dass der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten zu erstellen und gem § 277 UGB innerhalb von neun
Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres beim Firmenbuch einzureichen ist. Somit muss die Erstellung des Abschlusses samt der Weiterleitung an den Abschlussprüfer so rechtzeitig erfolgen, dass die neun-Monats-Frist eingehalten werden kann.

Hinweis:
Seit einigen Monaten wird von den Firmenbuchgerichten die Einhaltung der neun-monatigen Einreichungsfrist für den Jahresabschluss streng überprüft. Im Fall der verspäteten Einreichung sind über den Geschäftsführer (persönlich) Zwangsstrafen zwischen € 700,- und € 3.600,-- zu verhängen, wobei nach Ablauf von zwei Monaten eine neuerliche Zwangsstrafe verhängt werden kann.


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