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Mediation von Umgangskonflikten bei Trennung und ScheidungOverlay E-Book Reader

Mediation von Umgangskonflikten bei Trennung und Scheidung

von Martina Carl

E-Book (PDF)
20 Seiten
Sprache Deutsch
1. Auflage
2004 GRIN Verlag
ISBN 978-3-638-29424-9
 

Hauptbeschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Universität Kassel (Fachbereich Sozialwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: „Mediation ist die Einschaltung eines (meist) neutralen und unparteischen Dritten im Konflikt, der die Parteien bei ihren Verhandlungs- und Lösungsversuchen unterstützt, jedoch über keine eigene (Konflikt-) Entscheidungskompetenz verfügt.“ Hierbei wird von einem sozialen Konflikt gesprochen, wenn eine Interaktion zwischen Individuen, Gruppen oder Organisationen und einem anderen Akteur gewisse Unvereinbarkeiten in Denken, Fühlen oder Wollen hervorruft. Bei der Verwirklichung von Elternrecht und Kindeswohl kann Mediation eine gute Alternative zur Konfliktbewältigung sein, wie die folgenden Seiten versuchen wollen, darzustellen. Dabei ist das Ziel der Trennungs- und Scheidungsmediation, im außergerichtlichen Bereich zu einer fairen und für alle Familienmitglieder tragbaren Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien zu gelangen. So sind Krisen der Eltern in Trennungs- und Scheidungsfällen immer auch Krisen für die Kinder, da diese ihre vollständige Familienstruktur verlieren.


Bei Streitigkeiten zwischen den Elternteilen nach Trennung und Scheidung hat sich nach Einschaltung fremder Experten allerdings oft eine weitere Konfliktverschärfung eingestellt, da oft genug die psychische Krisensituation der Betroffenen nicht angemessen berücksichtigt wird. Die allein auf justizförmiger Behandlung basierende Konfliktregelung wie z.B. bei familiengerichtlichen Verfahren richtet häufig mehr Schaden als Nutzen an und einschlägige Forschungsergebnisse zeigen in dieser Hinsicht, dass die Qualität einer auf Scheidung folgenden Beziehung zwischen Eltern- Kind und auch der Elternteile untereinander keineswegs von der Qualität einer richterlichen Entscheidung, sondern vielmehr von den Konfliktbearbeitungsfähigkeiten der ehemaligen Partner abhängt.


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