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Anwaltschaft

Ein Beitrag aus dem Handbuch Soziale Arbeit, 6. Auflage

von Ulrike Urban-Stahl

E-Book (PDF mit drm)
10 Seiten
Sprache Deutsch
6. Auflage
2018 Ernst Reinhardt Verlag
ISBN 978-3-497-60478-4
 

Besprechung

Der Begriff Anwaltschaft erfasst in der Sozialen Arbeit den sich aus den Strukturen des Feldes, aus dem Respekt für die Subjektstellung des Klienten und dem Ideal sozialer Gerechtigkeit ergebenden Anspruch von beruflichem Handeln und an berufliches Handeln, Verantwortung für die Wahrung der Würde und der Rechte von KlientInnen(-gruppen) zu übernehmen. Diese Aufgabe richtet sich auf die Gestaltung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, auf die Lebenslagen und Chancen benachteiligter und ausgegrenzter Gruppen und auf KlientInnen Sozialer Arbeit. Die Notwendigkeit von Anwaltschaft als Element Sozialer Arbeit wird aus deren spezifischer Struktur abgeleitet, die sich sowohl im gesellschaftlichen Kontext -- d.h. im doppelten Mandat der Sozialen Arbeit zwischen Individuum und Gesellschaft -- als auch in der Helfer-Klient-Beziehung und den darin bestehenden Machtasymmetrien zeigt. Der Beitrag diskutiert daher Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Entwicklung anwaltschaftlichen Handelns. Ausgewählte Konzepte und Traditionen der Sozialen Arbeit -- Partizipation, Parteilichkeit, Empowerment und Einmischungsstrategie -- werden exemplarisch daraufhin befragt, welchen Beitrag sie zur Reflexion und Verwirklichung von Anwaltschaft in der Sozialen Arbeit leisten. Neuere Entwicklungen der Gründung von Ombuds- und Beschwerdestellen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen werden dargestellt und im Kontext von Anwaltschaft diskutiert. Alle diese Konzepte sollen in der Sozialen Arbeit auch dazu dienen, die Subjektstellung der Betroffenen zu sichern. Dabei zeigt sich jedoch, dass Fachkräfte diese Impulse zwar suchen und demokratische Forderungen formulieren, diese Konzepte aber durch professionelle Verarbeitungsmuster entschärfen und an die institutionellen Strukturen und professionellen Deutungs- und Handlungsmuster anpassen. Auch die Hoffnung, durch Implementierung von Ombuds- und Beschwerdestellen das zugrundeliegende Spannungsfeld zu lösen, wird sich nicht erfüllen. Strukturelle Spannungsfelder und Asymmetrien sind weder konzeptionell noch methodisch zu lösen -- man kann nur reflexiv mit ihnen umgehen. Damit in der Sozialen Arbeit die Perspektive und die Rechte der AdressatInnen gewahrt werden, braucht es daher eine Selbstverpflichtung der Fachkräfte zu anwaltschaftlichem Handeln.

Hauptbeschreibung

Der Begriff Anwaltschaft erfasst in der Sozialen Arbeit den sich aus den Strukturen des Feldes, aus dem Respekt für die Subjektstellung des Klienten und dem Ideal sozialer Gerechtigkeit ergebenden Anspruch von beruflichem Handeln und an berufliches Handeln, Verantwortung für die Wahrung der Würde und der Rechte von KlientInnen(-gruppen) zu übernehmen. Diese Aufgabe richtet sich auf die Gestaltung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, auf die Lebenslagen und Chancen benachteiligter und ausgegrenzter Gruppen und auf KlientInnen Sozialer Arbeit.
Die Notwendigkeit von Anwaltschaft als Element Sozialer Arbeit wird aus deren spezifischer Struktur abgeleitet, die sich sowohl im gesellschaftlichen Kontext -- d.h. im doppelten Mandat der Sozialen Arbeit zwischen Individuum und Gesellschaft -- als auch in der Helfer-Klient-Beziehung und den darin bestehenden Machtasymmetrien zeigt.
Der Beitrag diskutiert daher Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Entwicklung anwaltschaftlichen Handelns. Ausgewählte Konzepte und Traditionen der Sozialen Arbeit -- Partizipation, Parteilichkeit, Empowerment und Einmischungsstrategie -- werden exemplarisch daraufhin befragt, welchen Beitrag sie zur Reflexion und Verwirklichung von Anwaltschaft in der Sozialen Arbeit leisten. Neuere Entwicklungen der Gründung von Ombuds- und Beschwerdestellen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen werden dargestellt und im Kontext von Anwaltschaft diskutiert.
Alle diese Konzepte sollen in der Sozialen Arbeit auch dazu dienen, die Subjektstellung der Betroffenen zu sichern. Dabei zeigt sich jedoch, dass Fachkräfte diese Impulse zwar suchen und demokratische Forderungen formulieren, diese Konzepte aber durch professionelle Verarbeitungsmuster entschärfen und an die institutionellen Strukturen und professionellen Deutungs- und Handlungsmuster anpassen. Auch die Hoffnung, durch Implementierung von Ombuds- und Beschwerdestellen das zugrundeliegende Spannungsfeld zu lösen, wird sich nicht erfüllen. Strukturelle Spannungsfelder und Asymmetrien sind weder konzeptionell noch methodisch zu lösen -- man kann nur reflexiv mit ihnen umgehen. Damit in der Sozialen Arbeit die Perspektive und die Rechte der AdressatInnen gewahrt werden, braucht es daher eine Selbstverpflichtung der Fachkräfte zu anwaltschaftlichem Handeln.


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