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Rundfunk und Staat.

Rundfunk und Staat.

Das Gebot der Staatsferne des Rundfunks vor neuen Herausforderungen.

von Alexandra Rauchhaus

Taschenbuch
379 Seiten; 23.3 cm x 15.7 cm
Sprache Deutsch
1. Auflage
2014 Duncker & Humblot
ISBN 978-3-428-14450-1
 

Biografische Anmerkung zu den Verfassern

Alexandra Rauchhaus, geboren 1987, studierte von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Ihre Dissertation verfasste sie während ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungs-, Medien- und Informationsrecht von Herrn Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz an der Universität Passau. Seit 2013 ist sie Rechtsreferendarin am OLG Frankfurt am Main.


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Die Veranstaltung von Rundfunk in Deutschland

Die Anfänge während der Weimarer Republik – Das Rundfunkwesen während des Nationalsozialismus – Die Nachkriegsjahre – Die Gründung der ARD – Die Deutschland-Fernsehen-GmbH – Das erste Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts – Die Gründung des ZDF – Die Entwicklung in den siebziger Jahren – Die Entwicklung in den achtziger Jahren – Die Entwicklung in den neunziger Jahren – Die Entwicklung im 21. Jahrhundert

2. Das Gebot der Staatsferne des Rundfunks

Die Herleitung des Gebots der Staatsferne des Rundfunks – »Staat« im Sinne des Gebots der Staatsferne des Rundfunks – Die Ausprägung des Gebots der Staatsferne des Rundfunks

3. Das Parlament als Rundfunkveranstalter

Das Parlament als Adressat des Gebots der Staatsferne des Rundfunks – Die Vereinbarkeit des Parlamentsfernsehens mit dem Gebot der Staatsferne des Rundfunks

4. Die Angebote der Bundesregierung im Internet

Die Bundesregierung als Adressatin des Gebots der Staatsferne des Rundfunks – Die Vereinbarkeit der Angebote mit dem Gebot der Staatsferne

5. Die Rundfunkbeteiligung politischer Parteien

Politische Parteien als Adressaten des Gebots der Staatsferne des Rundfunks

6. Das gemischtwirtschaftliche Unternehmen als Rundfunkveranstalter unter besonderer Berücksichtigung der Deutschen Telekom AG

Aktueller Anlass – Begriffserläuterung – Gemischtwirtschaftliche Unternehmen als Adressaten des Gebots der Staatsferne des Rundfunks – Die Wahrung der Staatsferne durch Entherrschungsverträge – »Staatssponsoring« von privaten Rundfunkveranstaltern

Zusammenfassung

Literatur- und Sachwortverzeichnis


Hauptbeschreibung

Das Bundesverfassungsgericht hat 1961 in seinem ersten Rundfunkurteil das Gebot der Staatsferne des Rundfunks aus dem Grundgesetz hergeleitet und in zahlreichen folgenden Urteilen bis in die Gegenwart weiterentwickelt. Aktuelle Entwicklungen wie etwa das Parlamentsfernsehen des Bundestags, der Auftritt staatlicher Hoheitsträger im Internet, die Rundfunkbeteiligungen politischer Parteien sowie das Engagement gemischtwirtschaftlicher Unternehmen im Rundfunkbereich bieten Anlass genug, dieses rundfunkrechtliche Strukturprinzip auch vor dem Hintergrund der Konvergenz der Medien neu zu untersuchen.

Alexandra Rauchhaus zeigt anhand der genannten Entwicklungen die sich aus dem Gebot der Staatsferne ergebenden verfassungsrechtlichen Direktiven auf und nimmt dem technischen Fortschritt geschuldete Anpassungen der Grenzen des Gebots vor. Die Geltung des Gebots der Staatsferne an sich erachtet Alexandra Rauchhaus jedoch auch unter Zugrundelegung der veränderten Medienlandschaft weiterhin für notwendig.


Kurztext / Annotation

Das Gebot der Staatsferne des Rundfunks wurde bereits 1961 durch das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz hergeleitet. Aktuelle Entwicklungen wie etwa das Parlamentsfernsehen des Bundestags oder das Engagement der Deutschen Telekom AG im Rundfunkbereich bieten daher Anlass, sich der Direktiven des Gebots vor dem Hintergrund der Medienlandschaft des 21. Jahrhunderts zu vergewissern und dem technischen Fortschritt geschuldete Anpassungen der Grenzen des Gebots der Staatsferne des Rundfunks vorzunehmen.


Zitat aus einer Besprechung

»Beachtlich ist, dass die Arbeit dennoch bereits im Jahr 2014 erschienen ist und damit in die derzeitige aktuelle Diskussion eingreifen kann. [...] Eine detailreiche Aufbereitung zu zahlreichen aktuell diskutierten Fragen!« Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, in: Der Landkreis, 1–2/2015

»Die Autorin hat ein Werk vorgelegt, das ausgehend vom verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne des Rundfunks eine Fülle von Problemen anspricht, welche die Rolle des Rundfunks, inbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, bisweilen in neuem Licht erscheinen lassen. Es ist der Autorin gelungen, diesen bunten Strauß an unterschiedlichen Problembereichen immer wieder auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen zurückzuführen und damit zusammenzuhalten.« Prof. Dr. Stephanie Schiedermair, in: Die Öffentliche Verwaltung, 13/2015


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